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Brexit,OSS-Verfahren,Nordirland

Folgender Sachverhalt: Mandant – Onlinehandel – nimmt am OSS-Verfahren teil. Er war vor dem OSS-Verfahren in den verschiedensten Ländern registriert und hat dort eine Steuererklärung abgegeben. Seit 01.07.2021 nimmt er am OSS-Verfahren teil. Somit sind sämtliche USt-ID-Nummern „stillgelegt“ außer in Großbritanien; diese USt-ID-Nummer existiert noch. Wie sind die Lieferungen nach GB und Nordirland zu behandeln? Was hat es mit der Grenze von 135 € auf sich? Ist eine Deregistrierung in GB notwendig?
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