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Kantinenessen,Leistungsaustausch,Bemessungsgrundlage

M betreibt eine Betriebskantine in den Räumlichkeiten von D. Die Arbeitnehmer von D können in der Betriebskantine, die von M betrieben wird, Mahlzeiten erwerben und diese auf wieder verwendbarem Geschirr vor Ort verzehren. Die Mahlzeiten werden von M auf eigene Rechnung und im eigenen Namen verkauft. Eine Miete zahlt M an D nicht. Der Arbeitgeber D zahlt zu jeder verkauften Mahlzeit 1,39 € dazu. Am Ende des Monats stellt M eine Rechnung an D für alle verkauften Mahlzeiten und berechnet diese mit 1,39 €. Unterliegt die monatliche Rechnung mit 1,39 € pro Mahlzeit der Umsatzsteuer? Falls ja: Mit 7 % oder 19 %?
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