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Rechnung,Pflicht,Hebamme

Wir betreuen eine Hebamme, welche mit der Krankenkasse abrechnet. Für die Rufbereitschaft bekommt sie auch Geld von der Krankenkasse. Dieses Geld teilt sie sich aber mit einer Kollegin, welche auch selbständig ist. Muss sie für das Weiterleiten der Rufbereitschaft eine Rechnung schreiben, oder reicht eine Quittung? Das Gleiche bei Einnahmen aus Tätigkeiten bei einem Geburtshaus: Müssen dafür Rechnungen geschrieben werden, oder reicht eine Quittung?
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