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§ 14c Abs. 1,Rechnungsberichtigung,Kassenbeleg

Sehr geehrte Damen und Herren, unser Mandant ist im Bereich modischer Schuh- und Bekleidungshandel in stationären Läden tätig. Im Rahmen einer Betriebsprüfung ist folgendes Problem aufgetreten: Der Händler verkauft Gutscheine. Beim Verkauf der Gutscheine wird ein Kassenbeleg mit ausgewiesener Umsatzsteuer erstellt. Bei Einlösen des Gutscheines wird ein üblicher Verkaufsbeleg (Kassenbeleg) erstellt. Auch bei diesem Vorgang wird auf dem Beleg Umsatzsteuer ausgewiesen. Wird die Umsatzsteuer in diesem Fall 2 mal geschuldet? Gibt es eine Möglichkeit diese ggf. zu korrigieren? Hinweis: Es handelt sich nur um Endkunden und Produkte des täglichen Bedarfs. Danke für Ihre Einschätzung. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Eismann
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