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Organschaft,Vermietung

Ausgangsituation: A betreibt im Inland als Einzelunternehmer einen Gastronomiebetrieb. Im Einzelunternehmen ist das Gebäude (Ladenlokal) des Gastrobetriebs bilanziert. Zielstruktur: A gründet die B-GmbH. Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der B-GmbH ist A. Die B-GmbH gründet mit der natürlichen Person C die W-GmbH. Die B-GmbH hält 51 % und C 49 % der Anteile an der W-GmbH. Geschäftsführer der W-GmbH sind A und C. Die W-GmbH pachtet den Gastronomiebetrieb im Ganzen von A. Fragen: 1. Liegt durch die mittelbare Beherrschung der W-Betriebs-GmbH über die Beteiligung des A an der B-GmbH eine Betriebsaufspaltung zwischen dem Besitzunternehmen des A und der W-GmbH vor? 2. Bilden die B-GmbH und die W-GmbH sowie das Besitzunternehmen des A eine umsatzsteuerliche Organschaft? 3. Wer ist Organträger und wer ist Organgesellschaft?
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