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Margenbesteuerung,Vermietung von ferienwohnungen im Ausland,Erbringung Instandhaltungen durch Angestellte

Meine Mandantin, eine GmbH mit Geschäftssitz in Deutschland, vermietet ausschließlich Appartments in Frankreich. Bisher wurde der umsatzsteuerpflichtige Teil wie folgt berechnet: Mieteinnahmen abzüglich der Zahlungen an die Eigentümer der Appartments und abzüglich der Kosten für die Instandhaltung und Verwaltung der Appartments. Jetzt hat meine Mandantin zwei Personen beschäftigt, die ausschließlich in Frankreich tätig sind und die ausschließlich für die Betreuung der Gäste und der Instandhaltung der Appartments zuständig sind. Mit der Vermietung und Vermittlung der Appartments haben diese Personen nichts zu tun. Frage: Gehören die Lohnkosten und die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge mit zu den Reisevorleistungen?
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