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Einfuhr,Innergemeinschaftlicher Erwerb,Vorsteuerabzug

Ein deutscher Unternehmer A (kein Kleinunternehmer etc.) bestellt über eine elektronische Schnittstelle/ Plattform eine Lieferung. Der Wert der Lieferung ist unter € 20,00. Variante a) Es wird direkt aus China geliefert. Variante b) Es wird über ein Lager in der EU ausgeliefert. Die Lieferung erfolgt über eine Paketunternehmen. Wie ist der Fall aus Einfuhr-/ Umsatzsteuersicht (ggf. Zoll) zu behandeln? Was hat A zu tun? (Ein Fall nach § 3 (3a) UStG ist vermutlich abzulehnen, weil Endverbraucher = Unternehmer in Rahmen seines Unternehmens ist.)
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