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Reiselseistungen,Yoga

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Mandantin ist Yogalehrerin und bietet seit 2021(neben dem Unterricht in Deutschland) für Ihre Kunden Yogaworkshops in Griechenland und Österreich an. Das Angebot beinhaltet die Unterkunft (in der Regel Übernachtung)und den Workshop. Die Kunden zahlen einen Komplettpreis für Unterkunft und Workshop. Teilweise beinhaltet der Preis auch die Vollpension, wenn der Workshop in einem Hotel stattfindet. Die Anreise wird von den Kunden immer selbst organisiert und bezahlt. Meines Erachten unterliegen diese Umsätze nicht der deutschen Umsatzsteuer. Unterliegen die Umsätze der griechischen und österreichischen Umsatzsteuer. Muss sich meine Mandantin dort registrieren und Umsatzsteuererklärungen abgeben, wenn ja wo? Da sowohl Unterkunft als auch Unterrichtsleistungen angeboten werden, gibt es dafür dann unterschiedliche Umsatzsteuersätze,? Sollten die Positionen in den Rechnungen gesondert aufgeführt werden? Vielen Dank für Ihr Gutachten Mit freundlichen Grüßen Andrea Gräter
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