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Tätowierer,Kleinunternehmer,Vorsteuer,§ 19 UStG

Sehr geehrte Damen und Herren, unser Mandant betreibt ein Tatoo Geschäft bzw. war als Freier Mitarbeiter für Tatoostudios tätig. Hierbei hat er, weil er die Umsatzgrenzen für den Kleinunternehmer überschritten hat, umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt. Da er keine bzw. kaum Ausgangsrechnungen hat, bitten wir hier um Klärung ob es eine Möglichkeit gibt Vorsteuer pauschal anzusetzen. Bezüglich der Kleinunternehmergrenze hat der Mandant am 01.09.2021 mit seiner Tätigkeit begonnen und für 2021 Umsätze in Höhe von 15.510,00 Euro (13.033,61 Euro zzgl. 2.476,39 Euo UST) erzielt und für 2022 Umsätze in Höhe 33.860,00 Euro inkl UST. Wir gehen davon aus dass er damit die Umsatzgrenzen überschreitet, bitten hier aber nochmal um Prüfung. Im Voraus vielen Dank Magdalena Missenich
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