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Hausverwaltung,Steuerbefreiungen,§ 4 UStG

Sehr geehrte Damen und Herren, bei nachfolgenden Sachverhalt bitten wir um gutachterliche Stellungnahme: GmbH A übernimmt für verschiedene Auftraggeber die Verwaltung der jeweiligen Objekte (Grundbesitz). Die Verwaltungsaufgaben belaufen sich in der Regel um Durchführung und Abwicklung der jeweiligen Objekte, Rechtsgeschäftlichen Verkehr(Vertreter des Eigentümers), Zahlungsverkehr, sowie die technische Verwaltung. Auftraggeber sind Privatpersonen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Handelt es sich hierbei um eine steuerpflichtige Vergütung oder greift hierbei eine Steuerbefreiungsvorschrift? Vielen Dank vorab. Mit freundlichen Grüßen M.Dewitz
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