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Leistungsaustausch,Schadenersatz

A ist Eigentümer von Rennfahrzeugen und vermietet diese für Rennen an Endkunden. Die Fahrzeuge werden fahrbereit und in einem technisch einwandfreien Zustand zur Verfügung gestellt. Zur Leistung des A gehört auch die Organisation rund um das Rennen, wie zum Beispiel Anmeldung, Verpflegung, Bereitstellung von Personal. In diesem Zusammenhang vereinbart A mit den Endkunden, dass die Endkunden für Schäden an den Rennfahrzeugen, die während des Rennens durch die Endkunden verursacht werden, einen „Schadenersatz“ von maximal 25.000 € bezahlen. Für darüber hinausgehende Schäden ist A versichert. (A repariert die Rennfahrzeuge selber.) Ist die Zahlung des Endkunden als echter Schadenersatz nicht steuerbar?
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