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Umsatzsteuer,Leistungsaustausch,Durchlaufende Posten

Folgende Frage stellt sich mir in Zusammenhang mit einer Mandatsbetreuung. Unsere Mandantin, eine GmbH erwirbt Grundstücke, erschließt diese zu Baugrundstücken und veräußert sie dann weiter als Baugrundstücke. Alle diesbezüglichen Veräußerungserlöse sind umsatzsteuerfrei behandelt und unsere Mandantin hat auch nicht zur Umsatzsteuer optiert. Unsere Mandantin organisiert die Vorgänge. Sie kauft Bauleistungen etc. ein und organisiert so die Erschließung der Grundstücke. Anschließend werden die Baugrundstücke als solches wieder veräußert. Sie selbst hat keinerlei Resourcen um baulich tätig zu werden. Nun ist eine Gemeinde an unsere Mandantin herangetreten und möchte auch Leistungen, die nicht im Erschließungsvertrag festgehalten sind, über unsere Mandantin abwickeln um nur einen Vertragspartner zu haben. Unsere Mandantin würde die Leistungen, die sie erhält 1 zu 1 weitergeben. Dazu käme ein kleiner Gewinnzuschlag. Muss dieses "Weitergeben" der Leistung nun mit Umsatzsteuer fakturiert werden, oder wie muss unsere Mandantin fakturieren?
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