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Durchlaufende Posten,Leistungsaustausch,Vermietungstätigkeit

Sachverhalt: Der Gebäudeeigentümer einer Immobilie mit unterschiedlich genutzten Bereichen ist verstorben und hat verfügt, dass die Immobilie von der Erbengemeinschaft in eine Familien-Holding GbR einzubringen ist und dass seiner zweiten Ehefrau, die nicht Erbin und nicht Gesellschafterin der Familien-Holding GbR ist, ein lebenslanger Nießbrauch an Teilbereichen des Gebäudes einzuräumen ist. Die Immobilie hat somit Gebäudeteile, die von der Familien-Holding GbR vermietet werden und Gebäudeteile, für die eine dritte Person den Nießbrauch hat. Für diese Immobilie fallen Kosten an, die einheitlich an die Familien-Holding GbR als Gebäudeeigentümerin in Rechnung gestellt werden (z.B. Gebäudeversicherung, GBA oder auch Reparaturen am Gesamtgebäude) und die an die Nießbraucherin anteilig weiterberechnet werden müssen. Dies legt die Vereinbarung zum Nießbrauch so fest. Die Berechnung erfolgt ohne einen Verwaltungskostenaufschlag o.ä. Fragen: 1. Handelt es sich bei der Weiterberechnung der Kosten an die Nießbraucherin um einen umsatzsteuerbaren und dann (vermutlich auch umsatzsteuerpflichtigen) Leistungsaustausch? 2. Wie ist die Weiterberechnung der anteiligen Kosten ertragsteuerlich zu werten und im Rahmen der Feststellungserklärung der Familien-Holding GbR welcher Einkunftsart zuzurechnen? Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
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