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Verein,Leistungsaustausch,Vorsteuerabzugsberichtigung

Der Berufs- bzw. Branchenverband A, grundsätzlich steuerbefreit nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG, möchte in seiner Geschäftsstelle einen zusätzlichen Vollzeit-Mitarbeiter einstellen, der zukünftig mit 20 Std. pro Woche die "Geschäftsführung" des kleineren Berufs- und Branchenverbands B übernehmen soll. Beide Verbände sind in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisiert, im Inland ansässig und unterhalten einen kleinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Vertretung der Berufs- und Brancheninteressen der Mitglieder gegenüber der Politik steht im Vordergrund der Verbandstätigkeit. Die Mitglieder des Verbands B sind überwiegend ebenfalls Mitglieder im Branchenverband A. Durch die Übernahme der "Geschäftsführung" im Wege eines Geschäftsbesorgungsvertrages sollen Synergie- und Kosteneinsparungspotentiale in der Verwaltung beider Verbände gehoben werden. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht gegeben, lediglich die entstehenden Kosten (Personal-, Raum- und Reisekosten) sollen dem Verband B in Rechnung gestellt werden. Die Weiterberechnung der Leistung erfolgt also zu den im Verband A entstehenden Selbstkosten. Frage 1: Handelt es sich bei den beiden Berufsverbänden um einen umsatzsteuerpflichtigen Leistungsaustausch der dem Regelsteuersatz von 19% unterliegt? Frage 2: Ist die Vorsteuer aus der Berechnung der Geschäftsführungstätigkeit beim Berufsverband B abziehbar?
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