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Umsatzsteuer und Geschäftsführung,§ 1 UStG,§ 2 UStG

Sehr geehrte Damen und Herren, Wir haben eine Einheits-GmbH & Co. KG. Die KG hat 3 Kommanditisten, alle sind Geschäftsführer, mit einer Beteiligung im Verhältnis von TG 30%, PB 35%, CB 35%. Die Verw. GmbH ist mit 0% beteiligt. Bei der Verw. GmbH liegen die gleichen Beteiligungsverhältnisse wie bei der KG vor. PB + CB arbeiten aktiv im Unternehmen mit und bekommen hierfür ein Geschäftsführergehalt ausbezahlt. Lt. Gesellschaftsvertrag der KG: Zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft ist nur die Komplementärin berechtigt und verpflichtet. Im Gesellschaftsvertrag der KG ist in Bezug auf die Vergütung der Geschäftsführertätigkeit nur geregelt: Die Komplementärin kann von der Gesellschaft ihre Ausgaben und Aufwendungen für die Geschäftsführung ersetzt verlangen. Zu den Aufwendungen gehören auch die Vergütungen, die die Komplementärin an die Geschäftsführer zu zahlen hat. Diese Vergütungen können aus einem festen und einem gewinnabhängigen Teil bestehen und eine Zusage für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung umfassen. Laut Lohnabrechnungen an die Gesellschafter Geschäftsführer PB +CB wird ein Geschäftsführergehalt ausbezahlt i.H.v. ca. 7.000 EUR zzgl. PKW-Überlassung pro Monat. Es gibt keine Geschäftsführeranstellungsverträge. Die Abrechnungen und Überweisungen erfolgen von der KG an die Kommanditisten. Zur Geschäftsführervergütung haben sich folgende Fragen ergeben: 1. Ist eine gesellschaftsrechtliche Vereinbarung nötig? 2. Welche vertraglichen Vereinbarungen zwischen GmbH und KG sind nötig? 3. Wie sind die ust-lichen Konsequenzen?
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