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Reiseleistung,Reisevorleistung

Ein in Deutschland ansässiger Unternehmer veranstaltet Fußball-Trainingscamps mit sehr umfangreichem Rahmenprogramm. Kinder aus Südafrika reisen nach Deutschland, um auf einem Sportplatz in Deutschland zu trainieren und hier auch ein Rahmenprogramm zu genießen. Alternative: Die Kinder aus Südafrika reisen auf direktem Weg nach Italien, wo der deutsche Unternehmer das Trainingscamp in ähnlichem Rahmen durchführt. Fragen: 1. Wie stellt sich die umsatzsteuerliche Situation in beiden Alternativen dar? 2. Falls der Leistungsort in Alternative 2 in Italien liegt: Was hat der deutsche Unternehmer in Italien zu beachten? 3. Was ist bei der Rechnungsschreibung in beiden Alternativen zu beachten? 4. Wie würden sich die Fälle darstellen, wenn die Leistungen gegenüber einem Unternehmen in Südafrika „b2c“ erbracht würden?
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