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Entgelt,echter Zuschuss,unechter Zuschuss

Unsere Mandanten sind ein kommunaler Zweckverband sowie dessen Mitgliedsgemeinden. Gemäß Zweckverbandssatzung wurde dem Zweckverband u.a. die Aufgabe übertragen "wahlweise im eigenen Namen oder im Auftrag der betreffenden Verbandsmitglieder" Ausschreibungen zur Gewährung von Zuwendungen an Netzbetreiber (Breitbandausbau, Wirtschaftlichkeitslückenförderung) vorzunehmen. Damit ergibt sich aus der Zweckverbandssatzung, dass der Zweckverband auch im eigenen Namen die Gewährung von Zuwendungen ausschreiben darf und zudem, dass die Kommunen auch die Aufgabe zur Förderantragstellung per Einzelauftrag übertragen können. Spätestens wenn also die Kommunen einen Einzelauftrag zur Förderantragstellung an den Zweckverband erteilen, kann der Zweckverband auch selbst im eigenen Namen für die Projektgebiete der betreffenden Verbandsmitglieder Förderanträge stellen und selbst Zuwendungsempfänger werden. Frage: Kann sich aus der Weiterleitung der vom Zweckverband vereinnahmten Fördermittel an das Verbandsmitglied oder ggf. direkt an den Netzbetreiber das Risiko einer umsatzsteuerbaren Leistung ergeben ? Für die Bearbeitung bedanke ich mich im Voraus.
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