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Umsatzsteuer,Organschaft,Kleinunternehmer

Sachverhalt: Die natürliche Person C mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland unterhält zwei Gewerbebetriebe (EU1 und EU2) sowie ein V+V-Objekt (V+V 1). Des Weiteren bestehen folgende Beteiligungsverhältnisse: Unmittelbare Beteiligungen des C: T-GmbH (100 %), C-GmbH & Co. KG (100 %, Kommanditist) im Sonderbetriebsvermögen bei der C-GmbH & Co. KG: V+V Objekt 2 (V+V 2) und Anteile MP-GmbH (100 %) unmittelbare Beteiligungen der C-GmbH & Co. KG: I-GmbH (100 %) Unmittelbare Beteiligungen der I-GmbH: Immo-GmbH (100 %), A-GmbH (100 %) Unmittelbare Beteiligungen der Immo-GmbH: C-GmbH & Co. KG (0 % – Komplementärin) Die Unternehmen führen folgende Tätigkeiten aus: EU1: – Hausmeisterservice für fremde Dritte – Hausmeisterservice für Immo-GmbH, A-GmbH, T-GmbH, MP-GmbH, C-GmbH & Co. KG, V+V 1 EU2: – Vermietung Kfz für einen fremden Dritten – Vermietung Kfz für A-GmbH, MP-GmbH, T-GmbH, I-GmbH und EU1 V+V 1: – Vermietung Seniorenwohnanlage – Einspeisung überschüssiger Strom aus der Heizungsanlage an Energieversorger T-GmbH: – Tagespflegeeinrichtung für Senioren C-GmbH & Co. KG: – Vermietung Grundstück (V+V 2) an T-GmbH, I-GmbH, Immo-GmbH, A-GmbH, MP-GmbH und EU1 MP-GmbH: – Wirtschaftliche Unternehmensberatung im Bereich Gesundheit und Pflege – Erstellung von Pflegebau-Konzepten und die Vermittlung dieser Konzepte an Bauunternehmen – Betreuung der Social Media Kanäle der A-GmbH – Administrative und verwaltende Tätigkeiten für die Immo-GmbH I-GmbH: – Unterstützung bei der Lohnbuchhaltung und vorbereitende Buchhaltungstätigkeiten für die A-GmbH, MP-GmbH, Immo-GmbH, EU1, T-GmbH – Vermietung Büromöbel an die MP-GmbH – Weiterberechnung Telefonkosten an die MP-GmbH, A-GmbH, EU1 Immo-GmbH: – Vermietung von zwei Mehrfamilienhäusern A-GmbH: – Ambulanter Pflegedienst – Betrieb gemietete Seniorenwohnanlage – Betrieb Seniorenwohnanlage von V+V 1 – Vermietung Büroeinheit an Immo-GmbH, MP-GmbH C ist Geschäftsführer aller aufgeführten Gesellschaften. Fragen: – Besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft? Falls ja, zwischen wem? – Wer ist Organträger? – Welche Unternehmen oder Unternehmensteile fließen in die Umsatzsteuerkonsolidierung mit ein? – Wie sind die erbrachten Leistungen umsatzsteuerlich zu beurteilen? – Welche Umsätze fließen in die Prüfung der Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung mit ein?
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