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Umsatzsteuer,Einfuhrumsatzsteuer,Bemessungsgrundlage

Wir haben einen Mandanten in Russland, der an uns Buchhaltungsunterlagen in Form von Belegen (Kassenbelege in Papierform) aus Moskau nach Köln gesendet hat. Die Deutsche Post hat nun Einfuhrumsatzsteuer berechnet. Auf welcher Grundlage wird hier Einfuhrumsatzsteuer auf „wertloses Papier“ berechnet?
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