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Umsatzsteuer,Verkaufskommission,Leistungsaustauschverhältnis

Ausgangslage: Das Unternehmen P hat einen Vertrag über eine Verkaufskommission mit K. Beide haben ihren Sitz in Deutschland. K vertreibt als Kommissionäre die Waren von P. Hierbei handelt es sich um Medikamente sowie Nahrungsergänzungsmittel, so dass zum Teil der allgemeine zum Teil der reduzierte Umsatzsteuersatz zur Anwendung kommt. K bekommt als Provision 10 % auf den Verkaufspreis der Ware. Fragen: 1. Wie ist die Rechnung für die Lieferung und die Provision zwischen P und K zu stellen? Soweit uns bekannt ist, bemisst sich das Entgelt auf die Lieferung abzgl. Provision? Ist die Provision somit auf die verschiedenen Umsatzsteuerschlüssel aufzuteilen? 2. Für die ersten Monate wurde K ein Sockelbetrag für den Arbeitsaufwand von K in Höhe von 25.000 € vertraglich zugesichert. Ist dies steuerbar und steuerpflichtig und wenn ja, mit welchem Steuersatz?
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