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Berichtigung § 17 UStG,Bemessungsgrundlage,Forderungsausfall

Mein Mandant ist Bauhandwerker. Ein Kunde schuldet meinem Mandant eine Werklohnforderung von ca. 90.000 €. Mein Mandant hat zwischenzeitlich Klage auf Zahlung der Forderung eingereicht. Er schätzt den endgültigen Forderungsausfall auf ca. 30.000 €. In Höhe dieses Betrages hat er die Forderungen einzelwertberichtigt. Frage: Ich welcher Höhe kann die Umsatzsteuer auf die Forderung gem. § 17 UStG berichtigt werden. In voller Höhe oder in Höhe des einzelwertberichtigten Betrages.
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