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Bewirtung,ermäßigter Steuersatz,§ 14c UStG

Unser Mandant hat festgestellt, dass die Steuersenkung für Speisen vor Ort von 19 % auf 7 % Umsatzsteuer im Jahr 2021 nicht in der Kasse einprogrammiert wurde. Das bedeutet, dass die Beträge, die eigentlich Brutto inkl. 7 % Umsatzsteuer hätten sein sollen, als Brutto inkl. 19 % in der Kasse gebucht wurden. Es wurden auch 19 % an das Finanzamt abgeführt. Es handelt sich also um einen unrichtigen Steuerausweis, der durch Rechnungskorrekturen berichtigt werden kann. Nun können ja die einzelnen Kassenbons, die die Leistungsempfänger erhalten haben, nicht rückwirkend korrigiert werden. Lediglich die Kassenberichte könnten entsprechend korrigiert werden. Dem Leistungsempfänger ist ja auch hierdurch kein Schaden entstanden, der auszugleichen wäre. Gibt es hier eine Möglichkeit der Berichtigung der zu viel gezahlten Umsatzsteuer?
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