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Umsatzsteuer,Leistungsaustauschverhältnis,Rechnungsausstellung

Unser Mandant, S Bauträger GmbH, errichtet ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten, wobei zwei Wohneinheiten für deren Gesellschafter A und B gebaut werden. Die Gesellschafter A und B haben das Grundstück selbst erworben. Somit ergibt sich theoretisch ein Bauvertrag der GmbH an ihre Gesellschafter A und B, die aus den laufenden Bauherstellungskosten jeweils anteilig zur Kasse gebeten werden. Die Bauleistenden schreiben jedoch nur immer eine Rechnung an die S Bauträger GmbH und nicht separat an die jeweiligen Grundstückseigentümer. Muss die GmbH ihren Gesellschaftern eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis stellen, oder kann sie es bei einer Aufteilung der Eingangsrechnungen belassen, die den Gesellschaftern A und B anteilig über ein internes Verrechnungskonto belastet werden?
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