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Unentgeltliche Übertragung,§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG,Unentgeltliche Wertabgabe,Korrektur,§ 15a UStG

A und B sind jeweils zu 50 % an GmbH & Co. KG I und GmbH & Co. KG II beteiligt (Schwesterpersonengesellschaften). Einzelne Wirtschaftsgüter, die innerhalb der letzten zehn Jahre angeschafft wurden, sind zur Vermeidung der Versteuerung von stillen Reserven nach dem Ertragsteuerrecht zunächst aus dem Gesamthandsvermögen der GmbH & Co. KG I in das Sonderbetriebsvermögen derselben Mitunternehmerschaft übertragen worden. Anschließend erfolgte die Übertragung der Wirtschaftsgüter aus dem Sonderbetriebsvermögen der GmbH & Co. KG I in das Gesamthandsvermögen der Schwesterpersonengesellschaft GmbH & Co. KG II. Führt diese Vorgehensweise zu einer Vorsteuerkorrektur nach § 15a UStG?
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