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Wertberichtigung von Forderungen,USt: Uneinbringlichkeit,§ 17 UStG

Ich erbitte ein Gutachten zu folgendem Sachverhalt: Die A GmbH hat Schwierigkeiten die offenen Beträge von ihren Kunden einzufordern. Die Kunden ignorieren die Rechnungen, Anrufe, E-Mails, Mahnungen, Inkasso Schreiben, Anwaltsprozesse usw. . Fragen: 1. Ab wann wird eine Forderung uneinbringlich? Welche Voraussetzungen müssen vorliegen für die Uneinbringlichkeit einer Forderung und ab wann darf diese wertberichtigt werden? 2. Was müssen für Nachweise für die Uneinbringlichkeit vorgelegt werden und in welcher Form? 3. Ab oder zu welchen Zeitpunkt darf die Uneinbringlichkeit, der offenen Forderung, in der Umsatzsteuer-Voranmeldung korrigiert werden?
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