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Umsatzsteuer,Rechnungsausstellung,Nummerierung

Unser Mandant ist überzeugter Vertreter der Lehre nach Feng Shui und schreibt deswegen keine Rechnungen mit Rechnungsnummern, die eine „4“ und „13“ enthalten, da dies „schlechte Zahlen“ sind … So fehlen im laufenden Nummernkreis z.B. 1004, 1013, 1014, … 1040 bis 1049 usw. Grundsätzlich ist eine Vollständigkeit der Rechnungsnummern vorgeschrieben, bei Lücken besteht ansonsten die Gefahr von Zuschätzungen seitens des Finanzamts. Laut Abschn. 14.5 (10) UStAE ist eine lückenlose Abfolge der ausgestellten Rechnungsnummern nicht zwingend. Reicht es somit aus, schriftlich zu dokumentieren, wie sich die Nummerierung aus einem nachvollziehbaren System ergibt, um eine evtl. Zuschätzung abzuwenden?
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