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Verschmelzung,UStIdNr,Identität

Die Verschmelzung des Unternehmens A auf das Unternehmen B wird "vermutlich" am 02.10.2023 in das Handelsregister eingetragen. Beide Unternehmen haben eine USt-ID Nummer, sind steuerlich registriert usw. Folgendes ist passiert. Das Unternehmen A hat versehentlich zum 01.09. schon alle Lieferanten angeschrieben und darum gebeten, die Rechnungsanschrift in das "neue Unternehmen" B zu ändern. Weiterhin hat das Unternehmen A auch schon Ausgangsrechnungen unter dem Namen des Unternehmens B geschrieben. Frage: Meiners Erachtens haben wir bei den Eingangsrechnungen das Risiko bzw. die Versagung des Vorsteuerabzugs, da bis zur Eintragung der Verschmelzung das Unternehmen A leistungsempfänger ist. Wie verhält es sich bei den Lieferungen/Leistungen (Ausgangsrechnungen), wenn diese von A erbracht wurden aber unter den steuerlichen Daten des B ausgestellt bzw. gemeldet werden (insbesonder i.g Lieferungen usw.). Besteht hier ein Risiko, dass die Steuerfreiheit evtl. in Gefahr ist?
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