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Umsatzsteuer,Organschaft,Rechtsnachfolge

Mein Mandant war Inhaber eines Einzelunternehmens. Gleichzeitig war er Gesellschafter einer GmbH. Die GmbH-Anteile waren notwendiges BV der Einzelunternehmung. Zwischen beiden Unternehmen lag eine Betriebsaufspaltung sowie eine umsatzsteuerliche Organschaft vor. Zum 01.01.2018 brachte mein Mandant das Einzelunternehmen in eine KG ein, die in der Folge nunmehr Organträger wurde. Im Dezember 2022 wurde das Insolvenzverfahren gegen die GmbH eröffnet. Die Organschaft endet damit. Zeitgleich wurde eine Betriebsprüfung bei der GmbH durchgeführt. Hieraus ergaben sich Nachzahlungen für das Jahr 2017 (Zeitraum vor Einbringung des Einzelunternehmens in die KG). Diese wurde nunmehr gegen das Einzelunternehmen meines Mandanten festgesetzt. Frage: Bis zu welchem Zeitpunkt ist die KG verpflichtet, Umsatzsteuerzahlungen für die GmbH zu leisten? Ist die Festsetzung der Umsatzsteuer gegen das ehemalige Einzelunternehmen meines Mandanten rechtens?
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