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Gutscheine,Einzweck-,Mehrzweckgutscheine,§ 3 Abs. 14,15 UStG

Meine Mandantin (umsatzsteuerpflichtige GmbH mit Sitz in Deutschland) verkauft an ihre Kunden Gutscheine. Diese Gutscheine wurden bisher mit 19% Umsatzsteuer als Einnahme verbucht und bei Einlösung aus dem Umsatz wieder "gegengebucht". Wie ist die korrekte Handhabung der Gutscheine? Müssen diese mit Umsatzsteuer erfasst werden oder als "umsatzsteuerfreie Einnahme"?
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