Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Zusammenfassende Meldung,Bußgeldvorschriften,Abgabepflicht

Eine deutsche GmbH erbringt eine sonstige Leistung (Software zum Download) an verschiedene Kunden in der EU (Unternehmer). Da der Ort der Leistung in der EU liegt, ist die Leistung in Deutschland nicht steuerbar und es kommt zu einer Umkehr der Steuerschuld. Hierfür muss die deutsche GmbH eine ZM abgeben (§ 18b Nr. 2 UStG). Die ZM wurde seit 2018 nicht abgegeben. Aufgrund der falschen Angabe in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung ist dies seitens des BZSt bisher nicht aufgefallen. Die ZM und die Angabe in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung sollen nun korrigiert werden. Drohen Bußgelder oder sogar eine Versagung der Steuerfreiheit?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen