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Umsatzsteuerliche Organschaft,Holding,Wirtschaftliche Eingliederung

Die A-GmbH (Holding) ist zu 100 % an der B-GmbH sowie zu 100 % an der C-GmbH beteiligt. Die Tätigkeit der A-GmbH ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen sowie des Grundbesitzes. Die Tätigkeit der B-GmbH ist das Halten und Verwalten von Grundbesitz/Vermietungen, die Tätigkeit der C-GmbH ist die Entwicklung und der Vertrieb von Software. Die A- und B-GmbH wurden im Jahr 2021 gegründet. Die A-GmbH hat im Jahr 2022 den im Jahr 2021 angeschafften Grundbesitz entgeltlich veräußert (Gewinn ca. 200.000 €). Bisher wurde hier keine umsatzsteuerliche Organschaft angenommen. Ist die einmalige Veräußerung des Grundbesitzes durch die A-GmbH schädlich? Liegt hier insgesamt eine umsatzsteuerliche Organschaft vor?
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