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Insolvenz,Uneinbringlichkeit,spätere Vereinnahmung

Der Steuerpflichtige A betreibt ein Architekturbüro. Vor ca. 25 Jahren hat er von einem Kunden eine Forderung gegen eine Konkursmasse für 10.000,00 DM erworben, da der Kunde seinerzeit seine Honorarrechnung nicht bezahlen konnte. Die Forderung gegen das Konkursverfahren war seinerzeit nicht werthaltig, A hat die Forderung quasi spekulativ in der Hoffnung, dass diese wert-haltig wird, erworben. Die Honorarforderung des Kunden in Höhe von 10.000,00 DM plus Um-satzsteuer wurde dagegen verrechnet. Zwischenzeitlich ist das Konkursverfahren beendet. A erhält jetzt aus der Forderung einen Betrag von ca. 50 T€, also ca. das 10-fache des ursprünglichen Kaufpreises. Wir sind nun der Meinung, dass der Betrag bei A nicht der Umsatzsteuer unterliegt, da weder zwischen A und dem ehe-maligen Kunden ein Leistungsaustausch vorliegt, noch zwischen A und der Konkursmasse, aus welcher A jetzt seine Zahlung erhält. Wir sehen daher in der Angelegenheit einen nicht steuer-baren Vorgang. Wie sehen Sie den Sachverhalt? Vielen Dank für Ihre Stellungnahme.
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