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Innergemeinschaftliches Verbringen,Steuerbefreiung,Innergemeinschaftlicher Erwerb

Meine Mandantin betreibt in Deutschland einen Schmuckhandel. Sie beabsichtigt demnächst an einer Messe in den Niederlanden teilzunehmen. Hier möchte Sie dann auch Schmuck an Endkunden verkaufen. Hat Sie sich zu diesem Zweck umsatzsteuerlich in den Niederlanden registrieren zu lassen um innergem. Verbringen von De nach Nl und anschließend die Veräußerung mit niederländischer Umsatzsteuer anmelden zu können oder ist hier ein anderes Vorgehen geboten?
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