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Jobrad,tauschähnlicher Umsatz,unentgeltliche Wertabgabe

Unser Mandant ist als selbständiger Arzt tätig. Seine nicht steuerbefreiten Umsätze liegen unter der Kleinunternehmergrenze, somit werden diese nicht der Umsatzsteuer unterworfen. Nun wird einer Angestellten ein Jobbike gestellt. Sind die daraus resultierenden Sachbezüge der Umsatzsteuer zu unterwerfen, oder sind sie in die Kleinunternehmergrenze einzubeziehen?
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