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UST-JA 2021,Erfassung der Umsätze einer PV-Anlage

Ein Mandant hat eine PV-Anlage seit 2015; für die er zutreffend die Vereinfachungsregelung des BMF-Schreibens vom 29.10.2021 beantragt hat. Nun hat er auch zusätzlich vermietete Immobilien. Von den Mieten werden ca. 37.000 Euro steuerfrei und 6.ooo Euro - mit entsprechenden Mietverträgen unterlegt - steuerpflichtig von zwei Unternehmern vereinnahmt. Meine Frage: Ist für 2021 die Umsatzsteuererklärung unter Einschluss der Einnahmen aus der PV-Anlage abzugeben?
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