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Antrag,Ist-Versteuerung

Sehr geehrte(r) Gutachter(in), zu folgendem Sachverhalt bitte ich Sie, ein wissenschaftlich begründetes Kurzgutachten zu erstellen. Herr I. betreibt die gewerbliche Vermietung von Baumaschinen, Lkw etc. Mir Rechnung und Übergabe vom 09.12.2021 verkauft er einen zum Anlagevermögen gehörenden Lkw zu einem Preis von (53.781,51 EUR zuzüglich 10.218,49 EUR USt =) 64.000,00 EUR. Der Kaufpreis wird entrichte durch a. Eine Anzahlung von 6.574,00 EUR am 01.12.2021 b. Eine Überweisung von 18.795,61 EUR am 09.12.2021 c. Ablösung eines Darlehns mit Stand vom 08.12.2021 in Höhe von 38.630,39 EUR. Nach Mitteilung der Bank wurde das Darlehn erst am 21.02.2022 abgelöst. Der Buchwert des Lkw beträgt im Dezember 2021 ca. 30.000 EUR. Für 2021 ist Herr I. umsatzsteuerlicher Jahreszahler. Meine Fragen zu diesem Sachverhalt: a. Wann ist der Veräußerungsgewinn ertragsteuerlich zu erfassen? b. Kann umsatzsteuerlich rückwirkend die Ist-Versteuerung beantragt und der Teilbetrag der Darlehnsübernahme in das Jahr 2022 geschoben werden?
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