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§ 2 UStG,Umsatzsteuerliche Organschaft bei einer Betriebsaufspaltung

X GmbH: Gesellschafter sind die natürlichen Personen D (35%), R (32,5%) und M (32,5%). Die X GmbH ist keine umsatzsteuerliche Unternehmerin. Y OHG: Gesellschafter sind X GmbH (54%), R (23%) und M (23%). Die Y OHG verpachtet den Geschäftsbetrieb an die Z GmbH. Es liegt eine Betriebsaufspaltung vor. Z GmbH: Gesellschafter sind R (49%), M (49%) und I (2%). Die Anteile von R und M befinden sich im Sonderbetriebsvermögen der Y OHG. Liegt eine umsatzsteuerliche Organschaft vor? Ändert sich das Ergebnis durch einen Stimmbindungsvertrag (ohne Eintragung im Handelsregister) von R, M und I bei der Z GmbH?
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