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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Unternehmensvermögen

Mein Mandant betreibt im Jahr 2023 ein umsatzsteuerpflichtiges Einzelunternehmen. Nun erwirbt er im Jahr 2023 eine PV-Anlage (unter 30 kWp), wofür er Rechnungen ohne USt erhält. Da er im Rahmen der Unternehmereinheit gem. § 2 UStG sowohl für sein Einzelunternehmen als auch seine PV-Anlage umsatzsteuerpflichtig ist, werden die Einspeisevergütungen mit USt ausgewiesen. Kleinunternehmergrenzen sind überschritten. Der aus der PV-Anlage erzeugte Strom wird teilweise verkauft, teilweise privat verbraucht und teilweise für das betriebliche, häusliche Arbeitszimmer verwendet. Handelt es sich bei dieser PV-Anlage nun um ein gewillkürtes Unternehmensvermögen, welches einer ausdrücklichen Zuordnungsentscheidung zum umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen bedarf, da die Umsatzsteuer/Vorsteuer aus beiden Unternehmen ja zusammen mit dem ursprünglichen Einzelunternehmen erklärt wird, dies jedoch durch das Finanzamt so nicht ersichtlich ist? Hier wird die USt/VSt nur im Rahmen der Buchführung entsprechend laufend erfasst.
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