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schweizer MwStG,Steuerbarkeit,Ortsbestimmung

Mandant A GmbH mit Sitz in Deutschland organisiert für eine KmG in der Schweiz eine Veranstaltung in Schweden. Gem. § 3a (1) UstG wäre der Leistungsort Schweiz. Die Leistung fällt u.E. nicht unter die Bezugsteuer in der Schweiz. Die weltweite Umsatzgrenze wird überschritten. Nach Art. 8 S. 2 b MwstG Schweiz wäre der Leistungsort aber am Erbringerort also wieder Deutschland. Wird hier über die schweizerische Registrierungspflicht ggfs. ein Sitz in der Schweiz fingiert? Wie ist der Sachverhalt umsatzsteuerlich zu würdigen?
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