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Differenzbesteuerung,Belgien

Mein Mandant ist Wiederverkäufer und wendet § 25a UStG Besteuerung nach der Einzeldifferenz an. Drei Fragen: Auf einer Messe in Belgien verkauft er diverse Gegenstände - Ort der Lieferung (am Grundstück) in Belgien, d. h. er müsste sich in Belgien registrieren lassen und dann belgische USt abführen. Differenzbesteuerung anwendbar. Korrekt? Wenn mein Mandant auf der Messe den Kontakt zum Käufer herstellt, die Ware dann aber aus Deutschland an den Käufer versendet, würde entweder eine igLieferung vorliegen oder er könnte die Differenzbesteuerung anwenden. Korrekt? Bei Einkauf von einem anderen Antiquitätenhändler weist dieser USt aus - kann mein Mandant dann noch die Differenzbesteuerung anwenden? Vielen Dank.
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