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Umsatzsteuer,Nebenleistung,Einheitliche Leistung

Ein Mandant fertigt Klischees (Satz, Layout und Repro, Herstellung einer Druckschablone) an und bedruckt Folien und liefert diese ans Inland und Ausland. Die Klischeekosten werden extra berechnet, da das Zahlungsziel ein anderes ist. Bisher wurden die Klischeekosten als selbstständige sonstige Leistung behandelt, bei Kunden in den Niederlanden z.B. ohne Steuerberechnung aufgrund des Reverse-Charge-Verfahrens. Nun stellt sich die Frage, ob die Klischeekosten nicht eine Nebenleistung zur Hauptleistung „Lieferung der bedruckten Folien“ ist. Die Nebenleistung Klischeekosten wäre dann ggf. zusammen mit der Folienlieferung als innergemeinschaftliche Lieferung als steuerfrei zu betrachten. Die Nebenleistung wäre die Erstellung des Klischees und die Lieferung der bedruckten Folie die Hauptlieferung. Unerheblich ist, dass mit zwei Rechnungen abgerechnet wird. Teilen Sie unsere Einschätzung?
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