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PV-Anlage ab 2023,Unternehmensvermögen,§ 2 UStG

Ein Unternehmer (bisher nicht Kleinunternehmer) lässt auf seinem privaten Wohnhaus nach dem 01.01.2023 eine PV-Anlage installieren. Der erzeugte Strom wird zum Teil privat verbraucht und zum Teil ins Netz eingespeist. Kann er die PV-Anlage dem Privatbereich zuordnen, sodass es gar nicht relevant ist, dass er die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen kann? Wenn dies so wäre, wäre die Frage anders zu beurteilen, wenn der Anteil der Einspeisung über 90 % läge?
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