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Leistungszeitpunkt,Vermittlungsleistung,Modelagentur

Meine Mandantin betreibt eine Modelagentur, welche Provisionsleistungen gegenüber dem Kunden (Werbeagenturen) und den Models (Vermittlungsprovision) abrechnet. Die Modelgage vereinnahmt sie als durchlaufenden Posten für das Model. Die Agenturprovision (Vermittlungsprovision) gegenüber dem Model rechnet die Mandantin in Form von einem Statement (Verrechnung) nach Erhalt der Modelgage (durchlaufender Posten in der Modelagentur) ab. Das bedeutet, dass das Statement häufig zu einem deutlich späteren Zeitpunkt abgerechnet wird. Die Leistungen werden auch innergemeinschaftlich erbracht. Wann erbringt die Modelagentur ihre Leistungen gegenüber dem Model: zum Zeitpunkt, an dem das Model den Job gegenüber dem Kunden ausführt, oder erst zu einem späteren Zeitpunkt?
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