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Vermittlung,Geschäft

Meine Mandantin ist eine GmbH mit Sitz und Geschäftsführung im Inland. Ihr einziger Zweck ist die Veranstaltung von Konzerten einer bestimmten Band. Dazu werden Verträge mit den Veranstaltungshallen abgeschlossen, in denen festgelegt wird, wer wofür verantwortlich ist. Grob gesagt, die Halle stellt Lokalität, Sicherheit und Technik, die GmbH die Band (Musiker) und die Techniker (Licht und Ton). Die GmbH wird vertreten von einer Booking-Agentur (GmbH) mit Sitz und Geschäftsleitung in Österreich. Diese schließt im Namen der Band-GmbH die Verträge, stellt die Rechnungen und vereinnahmt die Gagen. Alles ist deutlich gekennzeichnet als „im fremden Namen, auf fremde Rechnung“. Nun wurde seitens der Booking-Agentur eine Rechnung an einen Veranstalter gestellt über einen Werbekostenzuschuss. Der Veranstalter hat seinen Sitz in Deutschland. Der Ort der Leistung in in Deutschland. Meines Erachtens ist deutsche Umsatzsteuer (19 %) auszuweisen, da die Leistungsbeziehung zwischen der Band-GmbH und dem deutschen Veranstalter besteht. Die Booking-Agentur sieht es als §-13b-Fall mit der Leistungsbeziehung zwischen der Ö-GmbH und dem deutschen Veranstalter.
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