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Entnahme einer Bestands-PVA,Entnahmehandlung im Jahr 2022 oder 2023

Mandantin kaufte in 2021 Photovoltaikanlage mit 9,9 KWp. Ertragssteuerliche Liebhaberei wurde erklärt bzw. beantragt. Umsatzsteuerliche Verzicht auf die Anwendung des §19 UStG mit Anwendung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten. Abnahme PV-Anlage 29.09.2021. Zähler von Bayernwerken jedoch erst am 02.03.2022 eingebaut. Fragen: 1. 2021: Vorsteuer abziehbar, Eigenverbrauch laut internen Auswertung der Umsatzsteuer zu verwerfen zu Selbstkosten oder alternativ Bezugspreis ? Eingespeister aber nicht durch Zähler erfassten Strom und mangels gezahlter Abschlägen nicht zu versteuern? 2. 2022: Gezahlte Abschläge mit ausgewiesenen Umsatzsteuer der Umsatzsteuer zu unterwerfen, ebenso der Eigenverbrauch? 3. Gibt es eine Möglichkeit die PV Anlage aus dem Unternehmensvermögen Umsatzsteuerfrei zu entnehmen? Wenn ja auch rückwirkend in 2022? Wären die Abschläge mit Umsatzsteuer dann als zu unrecht ausgewiesenen Umsatzsteuer in der Jahreserklärung zu erfassen?
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