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Organschaft,Schwester

Es gibt eine GmbH & Co. KG, Ein-Mann-Gesellschaft, und jetzt wurde noch eine UG und Co. KG gegründet, Ein-Mann-UG, und der Kommanditist ist auch derselbe Gesellschafter. Der Gesellschafter selber ist aber nicht unternehmerisch tätig, sondern nur jeweils Geschäftsführer/Gesellschafter bei beiden Gesellschaften. Das sind eigentlich Schwestergesellschaften, so dass ich hier keine Organschaft annehmen würde. Sehen Sie das auch so? Was wäre, wenn der Gesellschafter selber auch noch Unternehmer ist, beispielsweise durch Vermietung einer Immobilie (vermutlich egal ob steuerfrei oder steuerpflichtig)?
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