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Nicht steuerbare Innenumsätze,Vorsteuerabzugsrecht der Organträgerin

Eine Muttergesellschaft erbring ab 01.01.2023 entgeltliche Leitungsumsätze an die Tochter. Dies hat ausschließlich steuerpflichtige Umsätze. Ab 01.01.2023 liegt eine Organschaft im Sinne UStG vor. Hat die Mutter im Jahr 2022 Anspruch auf Vorsteuerabzug, da ab 2023 Umsätze an die Tochter (als Innenumsatz) erbracht werden? Hat die Mutter im Jahr 2023 Anspruch auf Vorsteuerabzug, da ab 2023 Umsätze an die Tochter (als Innenumsatz) erbracht werden? In beiden Fällen sind NUR Innenumsätze an die Tochter vorhanden. Keine externen Umsätze der Mutter.
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