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Hilfsgeschäft,§ 3 Nr. 26 EStG,§ 4 Nr. 21 UStG

Ich habe einen Mandanten, der ein Waffengeschäft hat und Waffen sowie Zubehöre verkauft. Er hat zum ersten mal im Juni einen Sachkundenkurs für Waffen angeboten und vier Personen haben teilgenommen. Dieser Kurs ging nur ein Tag und die Kursgebühren waren 150,00€ pro Person. Meine Frage: Ist dieses Kursangebot eine nebenberufliche Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG oder handelt es sich um eine Tätigkeit des Hauptgeschäftes. Wenn es ein Teil des Hauptgeschäftes ist, wird der Erlös dann als eine steuerfreie Leistung nach § 4 Nr. 21 UStG eingestuft oder als eine steuerpflichtige Leistung laut §1 UStG? Was ist in diesem Fall einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigen?
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