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Rechnungsstellung: End-/Abschlussrechnung,Berücksichtigung der USt,§ 14 V Satz 2 UStG,Abschlagsrechnungen

In einer Schlussrechnung werden vom endgültigen, netto ausgewiesenen Rechnungsbetrag die erhaltenen Anzahlungen netto abgezogen. Auf den dann verbleibenden Restbetrag (netto) werden die Umsatzsteuer sowie der Bruttobetrag berechnet und ausgewiesen. Ist dies ausreichend oder muss auch bei Darstellung der Nettobeträge der erhaltenen Anzahlungen jeweils die Umsatzsteuer zusätzlich ausgewiesen werden?
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