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Differenzbesteuerung,Wiederverkäufer,Pkw

Unsere Kanzlei betreut ein Busreiseunternehmen in der Rechtsform der GmbH. Gegenstand des Unternehmens lt. Handelsregistereintragung ist: Die gewerbsmäßige Beförderung von Personen, der Betrieb von Reisebüros und die Durchführung von Reiseveranstaltungen. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art. Jetzt ergibt sich folgende Situation: Das Unternehmen hat für den Geschäftsführer einen gebrauchten PKW erworben. Der Kauf wurde vom damaligen Kfz-Händler zutreffend mit der Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG berechnet. Auf Grund des geplanten langfristigen Verbleibs im Unternehmen wurde der PKW dem Anlagevermögen zugeordnet. Das Fahrzeug wurde im Rahmen eines Sachbezuges an den Geschäftsführer ca. 6 Monate überlassen. Aktuell möchte das Unternehmen diesen PKW veräußern. Um einen klassischen Wiederverkäufer – im Sinne eines Kfz-Händlers – handelt es sich bei unserer Mandantin nicht. Derartige Transaktionen werden recht selten ausgeübt. Ist bei der vorgenannten Lieferung die Differenzbesteuerung anwendbar gem. Abschn. 25a.1. Abs. 4 Satz 3 UStAE?
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